Ökologische Planung
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Landschaftspflegerische Begleitplanung

Bei Baumaßnahmen, die außerhalb von geschlossenen Ortslagen und Bebauungsplangebieten zu Eingriffen in den Natur- und Landschaftshaushalt führen, muß gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) parallel zur Baugenehmigung für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden.

Hierfür erkundet und bewertet das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH die standortökologischen Verhältnisse im Bereich der Eingriffsfläche. Dabei werden geeignete und wirtschaftlich verträgliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen konzipiert und ankauffähige Flächen zur Ausgleichsrealisierung nachgewiesen.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Bei Bauvorhaben, die mit größeren Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden sind und damit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen (z.B. Abgrabungen über 10 ha), muß parallel zur Genehmigungsplanung eine Prüfung der Umweltverträglichkeit in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erfolgen.

Das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH übernimmt hierbei für seine Kunden die ökologische Fachplanung, die neben der Erstellung der UVS auch die landespflegerische Begleitplanung umfasst. 

Umwelt02

 

Dr. Tillmanns & Partner GmbH - Kopernikusstraße 5 - 50126 Bergheim - Fon: 02271 / 801-0  - Fax: 02271 / 801-108

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