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Landschaftspflegerische
Begleitplanung
Bei
Baumaßnahmen, die außerhalb von geschlossenen
Ortslagen und
Bebauungsplangebieten zu Eingriffen in den Natur- und
Landschaftshaushalt führen, muß
gemäß dem
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) parallel zur Baugenehmigung
für
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan (LBP) erstellt werden.
Hierfür
erkundet und bewertet das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns
&
Partner GmbH die standortökologischen Verhältnisse im
Bereich
der Eingriffsfläche. Dabei werden geeignete und wirtschaftlich
verträgliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
konzipiert und
ankauffähige Flächen zur Ausgleichsrealisierung
nachgewiesen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei
Bauvorhaben, die mit größeren Eingriffen in den
Naturhaushalt verbunden sind und damit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen
(z.B.
Abgrabungen über 10 ha), muß parallel zur
Genehmigungsplanung eine Prüfung der
Umweltverträglichkeit in
Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erfolgen.
Das
Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH
übernimmt
hierbei für seine Kunden die ökologische Fachplanung,
die
neben der Erstellung der UVS auch die landespflegerische Begleitplanung
umfasst.
Dr. Tillmanns & Partner GmbH - Kopernikusstraße 5 - 50126 Bergheim - Fon: 02271 / 801-0
- Fax: 02271 / 801-108
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